Freizeit- und Teilnahmebedingungen
TN = Teilnehmer/Teilnehmerin
Allgemeines
1. Der/die TN ist bereit, sich für die Dauer der Veranstaltung in eine christliche Gemeinschaft einzuordnen und am Programm teilzunehmen.
2. Die Hausordnungen der Freizeitorte sowie die Anweisungen der Freizeitmitarbeitenden sind für den/die TN verbindlich. Für den Fall, dass ein/eine TN sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzt oder gegen geltendes Recht verstößt und den Ablauf der Freizeit gefährdet, ist das juwe berechtigt, den/die TN von der Freizeit auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten u. U. auf eigene Kosten zurückzubefördern. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, in diesem Fall die Aufsicht über den/die TN sicherzustellen.
3. Eltern sind verpflichtet, das juwe über eventuelle Krankheiten, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder persönliche Beeinträchtigungen bei der Anmeldung des/der TN zu informieren.
4. Mit der Zustimmung zu den Freizeit- und Teilnahmebedingungen wird zugestimmt, dass Mitarbeitende kleine Verletzungen an Teilnehmenden versorgen dürfen. Gemeint sind hier z.B. Wunden mit Desinfektionsmittel und Pflaster behandeln oder das Entfernen von Zecken.
5. Auf unseren Freizeiten wird kein Alkohol getrunken. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. Es versteht sich von selbst, dass keine Drogen konsumiert und/oder mitgebracht werden dürfen.
6. Die Fundsachen von unseren Veranstaltungen werden bis acht Wochen nach Veranstaltungsende im juwe-Büro aufbewahrt. Anschließend verfügt das juwe nach eigenem Ermessen darüber.
Datenschutz
7. Die personenbezogenen Daten, die durch die Anmeldung ans juwe weitergeben werden, werden zur Durchführung der Veranstaltung und zu statistischen Zwecken elektronisch verarbeitet und gespeichert. Das juwe hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Die Daten des/der TN (ausschließlich Name, Wohnort, Telefonnummer, Mailadresse, Alter) werden an andere Teilnehmende sowie Mitarbeitende derselben Veranstaltung weitergegeben.
Eine anderweitige Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, z.B. wenn dies für Vertragszwecke erforderlich ist oder berechtigte Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO an wirtschaftlicher, effektiver und satzungsgemäßer Durchführung unserer Arbeit bestehen.
Der/die TN bzw. der/die Erziehungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten, die von uns gespeichert wurden. Außerdem kann die erteilte Einwilligung zur Datenspeicherung, grundsätzlich mit Auswirkung für die Zukunft, widerrufen werden.
An- und Abmeldungen
8. Alle Anmeldungen zu Freizeiten und Schulungen sind mittels Anmeldeformular schriftlich an das juwe zu richten. Anmeldeformulare können im Internet ausgedruckt oder im juwe-Büro angefordert werden.
9. Mit der Anmeldung werden die Freizeit- und Teilnahmebedingungen anerkannt. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren muss ein*e gesetzliche*r Vertreter*in die Anmeldung unterschreiben.
10. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bestätigungen für Freizeiten werden in der Regel innerhalb von zehn Wochen nach Anmeldung per E-Mail verschickt. Sollte die Maßnahme bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der/die TN innerhalb von 2 Wochen benachrichtigt.
11. Bei allen mehrtägigen Veranstaltungen außer Schulungswochenenden erfolgt eine Anmeldebestätigung. Kurz vor der Veranstaltung wird ein Informationsbrief zugesandt.
12. Die angegebenen Termine sind jeweils An- und Abreisetag. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Bezahlung
13. Der Freizeitbeitrag ist nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist zu überweisen. Bankverbindung und Verwendungszweck siehe Zahlungsaufforderung.
Rücktritt des/der TN vom Vertrag bzw. Abmeldung von einer Freizeit oder Veranstaltung
14. Erfolgt eine Abmeldung von einer Freizeit nach dem Stichtag der Preiserhöhung, fordern wir in jedem Fall 10 % des Freizeitpreises. Bei Abmeldung kurzfristiger als vier Wochen vor Freizeitbeginn werden 50 % des Freizeitpreises angefordert bzw. einbehalten, wenn keine Ersatzperson gefunden wird. Bei Abmeldung kurzfristiger als zwei Wochen vor Freizeitbeginn werden 80 % des Freizeitpreises angefordert bzw. einbehalten. Bei Abmeldung kurzfristiger als 72 Stunden vor Freizeitbeginn oder Nichtteilnahme werden 100 % des Freizeitpreises angefordert bzw. einbehalten. Verlässt der/die TN die Freizeit vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Das juwe empfiehlt bei mehrtägigen Veranstaltungen daher den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
Bei allen Wochenendveranstaltungen gilt: Erfolgt eine Abmeldung weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden 50 % des Preises angefordert bzw. einbehalten. Bei Abmeldung kurzfristiger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme, werden 100 % des Preises angefordert bzw. einbehalten.
Abmeldungen sind in jedem Fall direkt ans juwe zu richten.
Absage einer Veranstaltung seitens des juwe
15. Muss aus irgendwelchen Gründen eine Veranstaltung durch das juwe abgesagt werden, so entsteht daraus kein Anspruch auf Entschädigung seitens des/der TN. Das juwe informiert die Teilnehmenden unverzüglich über eine Absage. Die gezahlten Beträge werden zurückerstattet. In der Regel werden Freizeiten durchgeführt, wenn sich mindestens 50 % der geplanten Teilnehmendenzahl bis zum Stichtag der Preiserhöhung angemeldet haben.
Bildnutzung
16. Mit der Einwilligung zur Bildnutzung wird zugestimmt, dass die während der Freizeit/Veranstaltung entstandenen Bilder der eigenen Person bzw. einer gesetzlich vertretenen Person (des/der minderjährigen TN) für Veröffentlichungen des juwe genutzt werden dürfen. Wir setzen die Bilder zu Informations- und Werbezwecken z.B. in unserem Freizeitprospekt, in Flyern, Kalender und im Internet (auf unserer Website, sowie in unseren Social Media Kanälen (Facebook, Instagram)) ein. Selbstverständlich achten wir darauf, dass es sich dabei nur um Bilder handelt, auf denen niemand unvorteilhaft abgebildet ist. Die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Bilder erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des/der TN, bzw. dessen Erziehungsberechtigten (Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO und § 22 KunstUrhG.) Die erteilte Einwilligung kann jederzeit – z.B. durch Senden einer formlosen E-Mail – mit Auswirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Beschränkung der Haftung
17. Die Freizeitleitung haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder eigenwilliges Verschul-den des/der TN verursacht werden.
18. Von den Teilnehmenden mitgebrachte Gegenstände werden durch das juwe nicht versichert. Für Verlust und Beschädigung übernimmt das juwe keine Haftung.
19. Die vertragliche Haftung des juwe für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Teilnahmebeitrag beschränkt,
a) sofern ein Schaden des/der TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) sofern das juwe für einen dem/der TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
20. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen zur Folge.
Stand: Oktober 2023